Hier können Sie ab dem 30.11.2024 Ihren Wasserzählerstand online eingeben! |
Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der Besucher auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon: 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt Januar 2025
Hinweis der Straßenbauverwaltung des Landkreises Eichstätt
Bei regnerischem und feuchtem Wetter kommt es häufig vor, dass Gemeinde, Kreis- oder Staatsstraßen durch landwirtschaftliche (Ernte-) Fahrten stark verschmutzt werden. Straßenverschmutzung, die den Verkehr gefährdet oder erschweren kann, ist unverzüglich zu beseitigen und bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Meist ist eine unverzügliche Beseitigung der Verschmutzung nicht gewährleistet.
Einige Landwirte stellten zur Kenntlichmachung in der Vergangenheit verschiedene Verkehrszeichen zur Warnung für den Verkehr auf. Dies ist vom Verursacher gut gemeint, jedoch dürfen Verkehrszeichen nur aufgestellt werden, wenn vorher eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt wurde. Die Anordnung von Warnzeichen (Verkehrszeichen 101 mit Zusatzzeichen oder Verkehrszeichen 114, Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz) ist rechtzeitig bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Das aktuelle Antragsformular der Straßenverkehrsbehörde des LRA (Kreis- und Staatsstraßen) finden Sie hier. Der Antrag ist möglichst 14 Tage vor der möglichen Verschmutzung vom Landwirt bzw. Verursacher ausgefüllt, unter folgender Mailadresse einzureichen: strassenverkehr@lra-ei.bayern.de
Sofern es sich um eine Gemeindestraße handelt, finden Sie das entsprechende Antragsformular zur Beantragung bei der Gemeinde Großmehring hier.