Beseitigung von Verunreinigungen

Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme

  • 42 STVO

Beseitigung von Verunreinigungen und Gegenständen

  1. Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

Die Felder müssen bestellt werden, somit lassen sich Verunreinigungen auf den Straßen und Wegen schwer vermeiden. Trotzdem gehört es zur Pflicht, die Verunreinigungen zu beseitigen. Bei Unklarheiten sind das technische Bauamt und der Bauhof während der Dienstzeit erreichbar und stets um Lösungen bemüht, um Unfälle zu vermeiden.

An alle Verkehrsteilnehmer wird appelliert, die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen und auch Rücksicht auf die Fahrer der landwirtschaftlichen Maschinen zu nehmen.  

Gemeinde Großmehring

Bauhof