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Amtsblatt Oktober 2025
2. Änderung des Bebauungsplans „Theißing Nord“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Theißing Nord“ gefasst.
Die Änderungen betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans.
Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Die Gebietsart wird teilweise geändert, so wird das ehemalige Dorf- und Mischgebiet im Südosten des Geltungsbereiches nun als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Mischgebietsfläche im Nordosten bleibt aufgrund des bestehenden Gewerbes bestehen, wird allerdings etwas verkleinert.
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele angestrebt:
- Nachverdichtung des Gebietes durch größere Baufenster
- Lockerung der gestalterischen Festsetzungen
- Erweiterung des Allgemeinen Wohngebiets auf vorherige Dorf- und Mischgebietsflächen
Die Öffentlichkeit kann sich vom 02.10.2025 bis einschließlich 03.11.2025 im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 1. OG, Zimmer 12, während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Innerhalb der oben genannten Frist besteht die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und den BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Großmehring, den 01.10.2025
Rainer Stingl
Erster Bürgermeister
Lageplan: