Großmehring

Der Ort ist im Zuge der bajuwarischen Landnahme um das Jahr 550 entstanden. Als wichtiger Donauübergang blieb er im Besitz der bayerischen Herzöge. Dass „Möhringen“ am 16. Mai 1007 zum ersten Mal urkundlich erwähnt ist, und zwar in einer Schenkungsurkunde König Heinrichs II. an die Benediktinerinnen in Neuburg an der Donau, kann so nicht aufrechterhalten werden: Die Urkunde wurde erst 300 Jahre später im Auftrag des Neuburger Klosters geschrieben, da das Original über die tatsächliche Schenkung im Jahr 1007 verloren gegangen war.

Im Jahre 1173 wurde als Ortsadelige eine Petrissaburg urkundlich erwähnt. In den Handschriften des Nibelungenliedes aus dem 13. Jh. wird der Ort erwähnt und heißt dort „Moringen“; in der Folge wechseln die Endungen „-ing“ und „-ingen“. Um 1300 sind die Besitzungen des Frauenklosters Neuburg „ze Möring“ und „ze Zagelheym“ (Kleinmehring) in einem Salbuch aufgelistet. Aus den Salbüchern des Münchener Klaraklosters am Anger von 1426 und 1455 erfährt man, dass auch dieses Klosters Höfe „ze möring“ besaß.

Im Jahre 1584 wurde das Neuburger Kloster im Zuge der Reformation aufgelöst; seine Güter wurden nunmehr von einem Kirchenrat verwaltet. Als Pfalz-Neuburg unter Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm rekatholisiert wurde, kamen 1634 die vormaligen Benediktinerinnenhöfe in Großmehring in den Besitz des Neuburger Jesuitenkollegs. Neben den Jesuiten und dem Angerkloster werden 1752 an weiteren Grundbesitzern genannt: Benediktinerinnen-Kloster Geisenfeld, Benediktinerinnen-Kloster Bergen, Katharinenspital Regensburg, Herzog-Georg Meßstiftung Ingolstadt, Kastenamt Vohburg a. d. Donau und Hofmark Münchsmünster. Auch gab es von den insgesamt 154 Anwesen einige, die freieigener Besitz waren.

Gegen den vergeblichen Protest der Jesuiten übte in Nachfolge des Neuburger Klosterrichters seit dem 16. Jahrhundert der herzogliche Landrichter des Pflegegerichts Vohburg die Gerichtsbarkeit aus; er hatte einen Amtsknecht vor Ort sitzen.

Im Jahre 1634 bestätigte das kaiserliche Landgericht die Rechte des Hochstiftes Eichstätt in der Rechtsnachfolge der Grafschaft Hirschberg; Großmehring war einer der 17 wechselnden, wenn auch nur gelegentlich genutzten Schrannenorte des Landgerichts Hirschberg. Nach dem Jesuitenverbot von 1773 kamen deren Besitzungen in Großmehring 1780 an den Malteserorden, und zwar unter dem Malteser- Großballey Johann Baptist Freiherr von Flachslanden an die neugebildete Kommende Oberhaunstadt.

Im Jahre 1808 löste Bayern den Orden auf, Großmehring war nun bayerischer Besitz. Die Patrimonialgerichtsbarkeit des Freiherrn fiel allerdings erst 1820 Bayern anheim.

Mit dem Gemeindeedikt von 1818 war der mit der Eingliederung in Bayern in den Jahren 1808 bis 1810 gebildete „Steuerdistrikt“ Großmehring eine selbstständige Gemeinde im Landgericht Ingolstadt, dem späteren Landkreis Ingolstadt, geworden – unter Einbeziehung von Katharinenberg des Steuerdistriktes Demling.

Im Jahre 1838 hatte der Ort 138 Häuser und 796 Einwohner, 1861 254 Gebäude und 699 Einwohner.

Im Zuge der Gebietsreform in Bayern wurde der Landkreis Ingolstadt im Jahre 1972 aufgelöst, und die Gemeinde Großmehring, zu der auch Kleinmehring und mehrere Mühlen gehörten (ab 1838 auch die Abdeckerei und ab 1853 die Ziegelei), in den Landkreis Eichstätt eingegliedert. Am 1. Mai 1978 wurden die Gemeinden Demling und Theißing eingegliedert. Zwischen 1988 und 2018 wuchs die Gemeinde von 4525 auf 7207 Einwohner.

Großmehring