Hier können Sie einen Wahlschein für die Bundestagswahl 2025 beantragen.
Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der Besucher auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon: 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt Februar 2025
VGI-Gemeindeticket
Ab dem 01.02.2025 wird der Vertrieb der Gemeindetickets vom Block- auf elektronischen Verkauf über die Vorverkaufsgeräte umgestellt. Die Preise bleiben unverändert.
Sie erhalten Ihr VGI-Gemeindeticket weiterhin an den bekannten Vorverkaufsstellen in Ihrer Gemeinde. Bereits gekaufte Tickets behalten bis einschließlich 31. Juli 2025 Ihre Gültigkeit. Die Gemeindekarten berechtigen innerhalb Ihres Gültigkeitbereichs zur einmaligen Nutzung auf dem kürzesten Weg in Richtung Endziel. Umsteigen sowie Fahrtunterbrechungen auf das Fahrtziel hin sind innerhalb von 2 Stunden ab Entwertung gestattet. Generell sind nur Fahrten innerhalb eines Gemeindegebiets zulässig. Rück- und Rundfahrten sind nicht zulässig. Das Ticket ist weder im Schienenverkehr noch in den Bedarfsverkehren gültig und kann nicht als Anschlussfahrkarte verwendet werden.
Im Landkreis Eichstätt bleibt der aktuelle Preis für das Gemeindeticket bei 0,25 € für Kinder und 0,50 € für Erwachsene.