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Amtsblatt April 2025
Der Wasserwart informiert!
Ab März beginnen unsere Mitarbeiter der Wasserversorgung Großmehring wieder mit dem Austausch der Wasserzähler, bei denen heuer das Eichjahr abläuft. Laut Eichgesetz müssen analoge Kaltwasserzähler alle 6 Jahre ausgetauscht werden. Nachdem inzwischen der pandemiebedingte Rückstand abgearbeitet wurde und wir auch personell wieder gut aufgestellt sind, werden die Zähler in diesem Jahr wieder durch eigenes Personal der Gemeinde gewechselt. Für den Zählerwechsel fallen grundsätzlich keine Kosten an, da diese mit der Grundgebühr abgegolten sind. Die Termine mit den betroffenen Eigentümern werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Gemeinde Großmehring verwendet seit ca. 3 Jahren Funkwasserzähler der Firma Kamstrup. Vorteile dieses Funkwasserzählers sind:
- Auslesen der Zählerstände/Meldungen (über Bluetooth) im Rahmen von vierteljährlichen Kontrollfahrten durch den Wasserwart (kein Zugang zum Gebäude nötig)
- Erkennung von Leckagen im Rohrnetz und der Hausinstallation und ggfs. Information der Eigentümer
- Verlängerung der Eichzeit des Funkwasserzählers um weitere 6 Jahre möglich
Um einen sicheren und messgenauen Betrieb des Funkwasserzählers zu gewährleisten, ist der Einbau in der Hausanschlussleitung nach Herstellervorgaben und laut DIN 1988 und DVGW-W-405 so zu gestalten, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken. Ein spannungsfreier Einbau wird ausschließlich durch einen Wasserzählerbügel mit Schiebestück zu 100 % gewährleistet und hilft Undichtigkeiten an Leitungen und Schraubverbindungen zu vermeiden.
Besonders bei älteren Gebäuden bis zu den frühen 80er Jahren sind diese Bügel oft noch nicht verbaut. Im Zuge des Wasserzählerwechsels werden unsere Mitarbeiter das kontrollieren. Sollte der Wasserzählerbügel nicht verbaut sein, ist eine Nachrüstung auf aktuellen Stand der Technik erforderlich. Diese Entscheidung obliegt laut Wasserabgabesatzung (§ 9 Abs. 1) dem Wasserversorger, also der Gemeinde. Die Kosten für die Nachrüstung (Material und Arbeitszeit) sind stark vom Einzelfall abhängig und belaufen sich in der Regel auf ca. 350-450 €/netto. Laut Beitrags- und Gebührensatzung (§ 8 Abs. 1) sind diese Kosten in der jeweils tatsächlichen Höhe vom Eigentümer zu erstatten. Durchgeführt werden diese Arbeiten, bei denen auch Anpassungen an der Inneninstallation notwendig werden, im Wechsel durch örtlich ansässige Installationsbetriebe.
An dieser Stelle bitten wir schon jetzt um Ihre Kooperation, damit die technischen Vorschriften und Regeln im Bereich der Hauswasserinstallation eingehalten werden können. Der Einbau des Wasserzählerbügels erfolgt mit dem Einbau einer komplett neuen Wasserzählergarnitur. Das heißt, dass auch ein neues Eingangs- und Ausgangsventil (KFR-Ventil) mit Schiebestück verbaut wird. Diese Ventile sollten unabhängig vom Alter etwa vierteljährlich betätigt werden, damit bei Bedarf (z. B. bei einem Rohrbruch) die Funktion der Absperreinrichtung gewährleistet ist.
Zur besseren Veranschaulichung ein Bild wie eine ordnungsgemäße Installation der Wasserzählergarnitur mit Wasserzählerbügel auszusehen hat:
