Bekanntmachung Aufstellungsbeschulss "Am Hochrain II"

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 11/2022

Erste Änderung Bebauungsplan „Am Hochrain II“ in Demling;

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seinen Sitzungen am 28.04.2020 sowie am 19.04.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Erste Änderung des Bebauungsplans „Am Hochrain II“ in Demling gefasst.

Die Änderungen betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Das Gebiet wird weiterhin als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

Neuregelung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Ausweitung der Baugrenzen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und eine gesteuerte Nachverdichtung der Bebauung zu ermöglichen. Klare Festlegung von eindeutigen Höhenbezugspunkten für alle Grundstücke.

Die Öffentlichkeit kann sich vom 10.11.2022 bis einschließlich 23.12.2022 im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 1. OG, Zimmer 12, während der allgemeinen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Innerhalb der oben genannten Frist besteht die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde einzusehen unter https://grossmehring.digiportal.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/bekanntmachungen

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 19.10.2022

Rainer Stingl
1. Bürgermeister

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