29 Gewerbegebiet Pettling

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 01/2022

Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pettling"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großmehring hat in seiner Sitzung vom 16.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Pettling" beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im östlichen Gemeindegebiet von Großmehring, nordöstlich der Ortschaft Pettling. Er weist einen Gesamtfläche von ca. 20.500 m² auf und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks mit der Fl.Nr. 2194, Gemarkung Theißing.

Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Kartenausschnitt (maßstabslos, Geltungsbereich rot) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkung Theißing:

im Norden durch Fl.Nr. 2195 landwirtschaftlicher Weg

im Osten durch Fl.Nr.168 Stättenweg

im Süden durch Fl.Nr. 2194 (Teilfläche) gewerbliche Betriebsfläche

im Westen durch Fl.Nr. 2193 Grünland

Das Gebiet wird als Gewerbegebiet ausgewiesen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Gewerbebetriebes.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.11.2021 außerdem den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Pettling" gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom

28.12.2021 bis einschließlich 04.02.2022

im Rathaus der Gemeinde Großmehring (Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12) während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter  https://www.grossmehring.de/bekanntmachungen.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung     oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu dem Vorentwurf können hierbei schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und den BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, 3.12.2021

Rainer Stingl
Erster Bürgermeister

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