Vergabe Baugrundstück Erlenweg 14 (gegen Höchstgebot)

Die Gemeinde Großmehring veräußert ein Hanggrundstück im Erlenweg 14 (Flurstück: 2948/177), zum Verkehrswert laut Einschätzung der Gemeinde, an den Höchstbietenden unter Beachtung der Unterwertverordnung nach Art. 75 GO.

Das Grundstück befindet sich im Baugebiet „Großmehring Ost II“ und hat eine Größe von 708 m².

Angebote sind unter Einreichung eines verschlossenen Umschlags mit dem Stichwort „Baugrundstück Erlenweg 14“ bis spätestens zum 08. Juli 2024 an die Gemeinde Großmehring, Bauverwaltung, Marienplatz 10, 85098 Großmehring einzusenden.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Bauverwaltung:

Roland Brumbach, Tel.: 08407/9294-16, E-Mail: roland.brumbach@grossmehring.de

 

Hinweise zum Vergabeverfahren

Bewerbungsfrist:                  

Bis zum 08. Juli 2024, danach eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden!!!

Vergabekriterium:

Den Zuschlag erhält derjenige Bewerber/-in, welche das höchste Angebot abgegeben hat unter Beachtung der Unterwertverordnung nach Art. 75 GO!

Baugebot:

Das Grundstück ist innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung beim Notar zu bebauen!

Bebaubarkeit des Grundstücks:

Das Grundstück ist in der aktuell gültigen Fassung des Bebauungsplans noch als Spielplatz ausgewiesen. Der Bebauungsplan wird derzeit geändert, um das erforderliche Baurecht für diese Fläche zu schaffen.

Die Festsetzungen des aktuell gültigen Bebauungsplans werden dann auch für dieses Grundstück Anwendungen finden.

Es ist eine Bebauung mit maximal 3 Wohneinheiten möglich.

 

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