Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Westlich vom Mühlweg“

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 05/2022

Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Westlich vom Mühlweg“;

Durchführung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 19.05.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Mühlweg“ gefasst. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2022 ferner beschlossen, dass die Teilaufhebung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen wird.

Die Vorprüfung des Einzelfalles nach § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB hat ergeben, dass durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans keine wesentlichen umwelterheblichen Auswirkungen zu erwarten sind. Das Grundstück ist bereits in Gänze bebaut. Durch die Teilaufhebung ist nicht mit der Versiegelung weiterer größerer Flächen zu rechnen. Lediglich kleinere, untergeordnete Nebengebäude könnten nunmehr zusätzlich noch entstehen.

Der Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst die Fl.Nr. 1303/1 der Gemarkung Großmehring und ist aus dem Lageplan ersichtlich.

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Ziel der Planung ist es, die vorhandene Wohnbebauung und deren Wohnqualität langfristig zu sichern. Die Festsetzungen aus den 1990er Jahren entsprechen nicht mehr dem Stand der Zeit und sind teilweise bereits überholt. Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes bemisst sich das Baurecht künftig nach § 34 BauGB. Nur so kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich weiterhin sichergestellt werden.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.04.2022 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 09.05.2022 bis einschließlich 13.06.2022 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 1.OG Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden unter https://grossmehring.digiportal.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/bekanntmachungen

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und den BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, 12.04.2022

Rainer Stingl
Erster Bürgermeister

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