Erste Änderung Bebauungsplan "Am Hochrain II"
Gemeinde Großmehring
Landkreis Eichstätt
Amtsblatt Nr. 05/2023
Erste Änderung Bebauungsplan „Am Hochrain II“ in Demling;
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Großmehring hat in seinen Sitzungen am 28.04.2020 und 19.04.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Erste Änderung des Bebauungsplans „Am Hochrain II“ in Demling gefasst. In der Sitzung am 21.03.2023 wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Die Änderungen betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans. Dieser wird an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Folgende wesentliche Änderungen werden vorgenommen:
- Neuregelung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Ausweitung der Baugrenzen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und eine gesteuerte Nachverdichtung der Bebauung zu ermöglichen
- Klare Festlegung von eindeutigen Höhenbezugspunkten für alle Grundstücke
- Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindertageseinrichtung im südlichen Bereich des Bebauungsplangebiets
Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern bzw. Teilflächen der Gemarkung Demling:
im Norden durch Fl.Nr. 301 TF (Grünland)
im Osten durch Fl.Nrn. 297 (landw. Weg), 298/3 (Wohnbebauung), 291/5, (Friedhofstraße), 24, 24/1, 24/3 (Wohnbebauung) und 21 (Friedhof)
im Süden durch Fl.Nnr. 5, 7, 9, 11/4, 15, 17, 20 (Wohn- und Hofbebauung)
im Westen durch Fl.Nr. 2218 (Leibnitzstraße)
Die Ausgleichsflächen für dieses Baugebiet befinden sich auf folgenden Flur-Nummern bzw. Teilflächen der Gemarkung Demling:
Fl.Nr. 133 (Teilfläche), Fl.Nr. 191 (Teilfläche), Fl.Nr. 202 (Teilfläche), Fl.Nr. 301 (Teilfläche) und Fl.Nr. 319 (Teilfläche).
Das Gebiet wird weiterhin als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele angestrebt:
Neuregelung und Ergänzung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und Ausweitung der Baugrenzen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und eine gesteuerte Nachverdichtung der Bebauung zu ermöglichen. Klare Festlegung von eindeutigen Höhenbezugspunkten für alle Grundstücke. Weiterhin soll eine Fläche Gemeinbedarf für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung geschaffen werden.
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.03.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Ersten Änderung des Bebauungsplans „Am Hochrain II“ in Demling sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung, beide in der Fassung vom 21.03.2023 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 09.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch hier auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Großmehring, den 11.04.2023
Rainer Stingl
1. Bürgermeister
Downloads
(210,84 KB)
00 Inhaltsverzeichnis ausgelegte Unterlagen.pdf
(4,73 MB)
01 B-Plan Entwurf.pdf
(481,73 KB)
02 Änderungen Entwurf.pdf
(140,60 KB)
03 Begründung Entwurf.pdf
(1,41 MB)
04 Stellungnahmen TÖB mit Einwand.pdf
(6,25 MB)
05 Stellungnahmen TÖB ohne Einwand.pdf
(1,50 MB)
06 Abwägung Stellungnahmen.pdf
(65,27 KB)
07 Hinweise Datenschutz.pdf