Einbeziehungssatzung Hufeisenstraße Theißing

Gemeinde Großmehring

Landkreis Eichstätt

Amtsblatt Nr. 07/2021

Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Hufeisenstraße“ in Theißing nach

  • 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB;

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) sowie Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Gemeinderat Großmehring hat am 15.09.2020 beschlossen, für das Gebiet „Hufeisenstraße“ in Theißing eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen.

In der Sitzung vom 15.06.2021 hat der Gemeinderat beschlossen, den Satzungsentwurf, die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der vorgenannten öffentlichen Auslegungsfrist zu beteiligen.

Der räumliche Geltungsbereich des Satzungsgebietes umfasst ca. 950 m2 und befindet sich am südlichen Ortsrand von Theißing. Er ist im nachfolgenden Lageplan gekennzeichnet (maßstabslos, Geltungs­bereich rot) und beinhaltet Teilflächen der Flurstücke 28 und 179 der Gemarkung Theißing. Der Lageplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Der Bereich ist durch folgende Flurnummern der Gemarkung Theißing wie folgt umgrenzt:

Im Norden: durch die Fl.Nrn. 28 (Grünland), 30 (landwirtschaftliches Gehöft)

Im Osten: durch die Fl.Nrn. 30, 179 (Ackerland)

Im Süden: durch die Fl.Nrn. 28, 179

Im Westen: durch die Fl.Nr. 27 (Gartenfläche)

Die Ausgleichsflächen für diese Einbeziehungssatzung befinden sich auf folgenden Flur-Nummern bzw. Teilflächen:

Fl.Nrn. 290 (TF) und 291 (TF), Gemarkung Theißing (Teilfläche: ca. 380 m²)

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.06.2021 gebilligte und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung bestimmte Entwurf der Einbeziehungssatzung „Hufeisenstraße“ sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung, beide in der Fassung vom 15.06.2021, liegen vom 13.07.2021 bis einschließlich 31.08.2021 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 7, Zimmer 6, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden unter https://grossmehring.digiportal.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/bekanntmachungen

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Großmehring den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und den BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, den 11.06.2021

Rainer Stingl
Erster Bürgermeister

Lageplan o.M. (Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung, BayernAtlas Plus)

Downloads