Bekanntmachung und Beschluss "Theißing"
Einfacher Bebauungsplan „Theißing“;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Gemeinde Großmehring
für den einfachen Bebauungsplan „Theißing“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22.12.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Theißing“ beschlossen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans umfasst folgende Flurnummern, alle jeweils Gemarkung Theißing:
65/1; 65; 66/4; 66/3; 63; 63/3; 62/1; 61; 61/14; 61/15; 62; 61/8; 63/1; 63/2; 61/9; 1; 3; 4; 7; 8
9/1; 9/2; 9; 12; 14; 18/1; 18; 32/2; 23; 22; 21; 24; 25/2; 26; 27; 28; 10/29; 10/27; 30; 30/1; 33; 35; 32; 178; 177; 176; 175; 174; 36; 41/2; 41/1; 41; 43; 44; 170; 45; 46; 34; 20; 19; 11/1; 37; 40/1; 40; 11; 48; 10; 50/2; 50/1; 50; 47; 57; 56; 55; 54/1; 53/3; 53; 53/1; 53/6; 53/5; 53/1; 53/2; 52; 52/1; 51/11; 51; 51/1; 51/2; 51/3; 51/7; 51/8; 51/9; 51/5; 51/4; 83/6; 83/5; 83/4; 2247; 84/1; 86; 87; 88/1; 88
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses und ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden einfachen Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Zimmer 6, Marienplatz 7, 85098 Großmehring, während der ortsüblichen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.grossmehring.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren nach §§ 3, 4 und 4a BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dem einfachen Bebauungsplan soll eine geregelte städtebauliche Entwicklung und maßvolle Nachverdichtung des unbeplanten Innenbereichs nach § 34 BauGB ermöglicht werden. Hierzu soll insbesondere die maximale Anzahl von Wohneinheiten, bezogen auf die jeweilige Grundstücksgröße, geregelt werden.
Großmehring, den 12.01.2021
Rainer Stingl
1. Bürgermeister