Solarpark Theißing Südost
Gemeinde Großmehring
Landkreis Eichstätt
Amtsblatt Nr. 12/2021
- Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Parallelverfahren / Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan "Solarpark Theißing Südost"
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Großmehring hat in seiner Sitzung vom 02.11.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan "Solarpark Theißing Südost" sowie den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan in diesem Bereich im Parallelverfahren gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans liegt im nordöstlichen Gemeindegebiet von Großmehring, ca. 1,4 km südöstlich der Ortschaft Theißing. Er weist einen Gesamtflächenumfang von 2,42 ha auf und umfasst das Flurstück mit der Fl.Nr. 219, Gemarkung Theißing.
Der Geltungsbereich ist aus nachfolgendem Kartenausschnitt (Downloads)
Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkung Theißing:
im Norden durch Fl.Nr. 211 Feldweg
im Osten durch Fl.Nrn. 217 und 218 Ackerland
im Süden durch Fl.Nr. 224 Feldweg
im Westen durch Fl.Nr. 195 Feldweg
Die Entwürfe liegen einschließlich Begründung und der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
07.12.2021 bis einschließlich 12.01.2022
im Rathaus der Gemeinde Großmehring (Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12) während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus und können dort eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu den Entwürfen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Be-bauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Berichte, Gutachten, Untersuchungen
- Umweltberichte zu den Entwürfen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan sowie Vorhaben- und Erschließungsplan „Solarpark Theißing Südost“ sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich, jeweils in der Fassung vom 30.09.2021, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bauvorhaben „Solarpark Theißing-Südost“ von Diplom-Biologe Dieter Jungwirth, Ingolstadt vom Juli 2021 (zum Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten und dem planerischen Umgang hiermit)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 BauGB
- Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
- benachbartes Biotop
- Saatgut
- Mähgutabfuhr
- Informationen zum Schutzgut Boden
- Bodendenkmal
- Informationen zum Schutzgut Klima/Luft
- Klimaschutz
- Informationen zum Schutzgut Landschaft
- Anbindegebot und Vorbelastung
- Informationen zum Schutzgut Fläche
- Landwirtschaftlicher Flächenverlust
- Informationen zum Kultur- und Sachgüter
- Bodendenkmal
- Informationen zu weiteren Umweltbelangen
- Rückbau
- Meldung Ausgleichsfläche
- Grenzsäume/-abstände
- Grünlandpflege
- Landwirtschaftliche Emissionen
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buch-stabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Großmehring, den 12.11.2021
Rainer Stingl
Erster Bürgermeister