Am Hochrain II Demling

Information zum Baugebiet Demling – Hochrain II

Tiefbau-Fortschritt Ende Juni 2021

Die Oberbodenarbeiten sind abgeschlossen. Die Entwässerungsarbeiten Schmutz- und Regenwasser sind bis auf das Rückhaltebecken und der Anschluss an den bestehenden Kanal im BA I abgeschlossen; der BA II wird im Nachgang bearbeitet. Aktuell wird das unterirdische Regenrückhaltebecken erstellt. Parallel laufen die Arbeiten zur Verlegung der Trinkwasserleitungen mit Hausanschlüssen.

Vorausschauend werden im Juli die Wasserleitungsarbeiten und anschließend die vorbereitenden Straßenbauarbeiten (Frostschutz, Einfassungen) für die Kabelverlegungen (ca. August/September 2021) durchgeführt werden. Voraussichtlich bis Ende des Jahres werden so ein Großteil der Straßeneinfassungen und die Kabelbauarbeiten des BA I, sowie die Erdarbeiten mit Teilen der Kanalisation des Bauabschnittes II, abgeschlossen sein. Da die Arbeiten BA II noch hinzukommen ist die Gesamtfertigstellung mit Asphaltierung und Restarbeiten voraussichtlich im Frühsommer 2022, also Juni/Juli realistisch. Eine Freigabe für die privaten Bauvorhaben ist nach Abnahme der Erschließungsarbeiten möglich.

Allgemeine Infomationen:
Es wurde bereits im Frühjahr 2020 beschlossen, dass das Baugebiet in zwei Bauabschnitten erschlossen werden soll. Ein genauer zeitlicher Rahmen wurde jedoch damals, im Rahmen der Gemeinderatssitzungen, leider nicht vereinbart.

Der bereits begonnene erste Bauabschnitt beinhaltet insgesamt 54 Bauparzellen.

Im zweiten Bauabschnitt, bei dem die Gemeinde Großmehring sieben Grundstücke erhält, sollen weitere 17 Bauparzellen erschlossen werden.

Für den zweiten Bauabschnitt müssen lediglich die Liebigstraße erweitert sowie die Anschlüsse an die Leibniz- und die Bunsenstraße hergestellt werden.

Aufgrund der aufwendigen Baustelleneinrichtung inklusive der hergestellten Baustellenumfahrung empfahl das Technische Bauamt den zweiten Bauabschnitt vorzuziehen und im Zuge des ersten Bauabschnittes umzusetzen.

Die weiteren beiden Grundstückseigentümer des zweiten Bauabschnittes haben sich bereits schriftlich dazu bereit erklärt, nach Vertragsschluss eine Wartefrist von mindestens drei Jahren bis zur Veräußerung der Grundstücke einzuhalten.

Die Gemeinde Großmehring als Eigentümer wird den Verkauf ihrer Baugrundstücke verträglich nach dieser Frist vollziehen.

Mit der Gesamterschließung (Straßen- und Kanalbau) kann zudem eine weitere Großbaustelle in Demling und die damit einhergehende Belastung für die Bürger von Demling vermieden werden.

Diese Empfehlung wurde in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 01.12.2020, beschlossen.

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