Bebauungsplan „Bauhof Großmehring“;
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Bauhof Großmehring“ beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst dabei folgendes Gebiet:
4672/7 (Industrie- und Gewerbefläche sowie Gehölz, mit insgesamt ca. 4.700 m²)
Die Gesamtfläche des Gebietes beträgt ca. 4.700 m ². Es soll als Fläche für den Gemeinbedarf / Öffentliche Verwaltung – hier: Bauhof sowie Fläche für den Gemeinbedarf / Sozialen Zwecken dienenden Einrichtungen genutzt werden.
Das Gebiet wird umgrenzt durch folgende Flur-Nummern der Gemarkung Großmehring:
im Norden durch Fl.Nr. 4672/5 „Klärweg““
im Osten durch Fl.Nr. 4672/8 Industrie- und Gewerbefläche: Kläranlage
sowie Fl.Nr. 4672/9
im Süden durch Fl.Nr. 4672/47 Straße „Am Weinzierlweiher“
im Westen durch Fl.Nr. 4672/5 „Klärweg“
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.09.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Bauhof Großmehring sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 08.10.2018 bis einschließlich 09.11.2018 für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 7, Zimmer 6, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die oben genannten ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden unter www.grossmehring.de / Rathaus und Politik / Verwaltung / Bebauungspläne / Bauhof Großmehring
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut: Art der vorhandenen Informationen:
Mensch Umweltbericht
Entwurf der Waldfunktionskarte Landkreis Eichstätt/Stadt Ingolstadt (Stand 08/2015) wegen Wald mit Funktion als Lärm- und Immissionsschutzwald entlang Mailinger Bach
Regionalplan Region 10 Ingolstadt wg. Regionalem Grünzug mit Funktion zur Gliederung der Siedlungsräume sowie der Erholungsvorsorge
Tiere Umweltbericht
mit artenschutzrechtlicher Beurteilung
Entwurf der Waldfunktionskarte Landkreis Eichstätt/Stadt Ingolstadt (Stand 08/2015) wegen Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum entlang Mailinger Bach
Pflanzen Umweltbericht
Entwurf der Waldfunktionskarte Landkreis Eichstätt/Stadt Ingolstadt (Stand 08/2015) wegen Wald mit besonderer Bedeutung als Lebensraum entlang Mailinger Bach
Boden Umweltbericht
Übersichtsbodenkarte M = 1 : 25.000
Geotechnischer Bericht des Baugrundinstitutes Dr.-Ing. Spotka und Partner GmbH
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt
Wasser Umweltbericht
Bayernatlas BayStMFLH, 2017
mit Darstellung der Hochwassergefahrenflächen HQ 100
Hydrogeologische Karte des Bay. LfU
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ingolstadt
Stellungnahme des Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB)
Klima / Luft Umweltbericht
Bay. Klimaatlas, 1996
Entwurf der Waldfunktionskarte Landkreis Eichstätt/Stadt Ingolstadt (Stand 08/2015) wegen Wald mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz und den Immissionsschutz entlang Mailinger Bach
Regionalplan Region 10 Ingolstadt wg. Regionalem Grünzug als Luftaustauschfläche
Landschaft Umweltbericht
Entwurf der Waldfunktionskarte Landkreis Eichstätt/Stadt Ingolstadt (Stand 08/2015) wegen Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild entlang Mailinger Bach
Kultur- und Sachgüter Denkmalatlas des Bay. Landesamt für Denkmalpflege
Entwurf der Waldfunktionskarte Landkreis Eichstätt/Stadt Ingolstadt (Stand 08/2015) wegen Wald mit besonderer Bedeutung als Genressource und historisch wertvoller Waldbestand entlang Mailinger Bach
Wechselwirkungen Darstellungen im Umweltbericht
Daneben können auch alle weiteren bisher im Bauleitplanverfahren vorliegenden Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange in der oben genannten Auslegungsfrist eingesehen werden.
Ludwig Diepold
1. Bürgermeister