Corona-Teststation im alten Rathaus geschlossen

Teststation im alten Rathaus

Aufgrund der neuesten Lockerungen ist das Testzentrum geschlossen!

In Krankenhäusern, stationären Reha-Einrichtungen sowie Altenheimen, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen gibt es grundsätzlich noch eine Testpflicht: Besucher müssen sich zuvor testen, das muss seit dem 10. Februar aber nicht mehr in einem Testzentrum geschehen. Nun reicht ein aktueller, negativer Selbsttest, der auch nicht unter Aufsicht vorgenommen werden muss. Man muss ihn auch nicht am Eingang vorlegen, sondern es reicht zu erklären, dass der Test negativ war. Bei Beschäftigten sind zwei Selbsttests (ohne Aufsicht) pro Woche erforderlich, die nicht älter als 24 Stunden sind. Dies gilt inzwischen auch für Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind.

Bleiben Sie gesund!